Bitte beachten Sie:
Bitte seien Sie so fair und sagen Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir die Möglichkeit haben diese an andere Kunden weiterzugeben.
Bei Nichterscheinen und kurzfristiger Absage stellen wir Ihnen ab sofort 100 % der gebuchten Behandlungsdiensleistung als Verdienstausfall in Rechnung.
Bitte beachten Sie hierzu den Paragraph laut BGB § 615 (§615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)